Die neuesten Sicherheitsvorschriften, die seit dem 1. Dezember 2007 Gültigkeit haben, entsprechen leider nicht mehr den CE Normen: In der Schweiz sind nur Schwimmwesten mit Kragen und Rettungsringe mit einem Auftrieb von mindestens 75 Newton (7,5 kg) als Rettungsgeräte zugelassen (Ausnahme: Bodensee 100 Newton oder 10 kg). Da auf dem Markt keine Schwimmwesten mit Kragen mit einem Auftrieb von 75 Newton erhältlich sind, empfehlen wir Schwimmwesten mit 100 Newton Auftrieb oder aufblasbare automatische Schwimmwesten von 150 Newton die weniger auftragen und deshalb viel komfortabler sind. Einzige Ausnahme: Schwimmhilfen von 50 Newton sind auf Regattajollen und anderen wettkampftauglichen Wassersportgeräten wie Ruderboote gestattet, sofern sie nicht über genügend geschützten und verschliessbaren Stauraum verfügen um die Schwimmwesten oder Rettungsringe an Bord zu nehmen. Die Grösse dieser Schwimmhilfen muss aber den Personen entsprechen, die sie tragen.